Rechtsanwalt Michael Hauptfleisch


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Für eine wirksame Bevollmächtigung benötige ich die beiden obigen (inhalts- gleichen) Vollmachten und die Belehrung, dass Sie hiermit vor der Beauftragung daraufhingewiesen wurden, dass sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Für eine schnelle Kommunikation wäre es schön, wenn ich Ihnen die Schriftsätze an eine von Ihnen genutzte E- Mailadresse versenden darf. Dafür ist die anliegende Einverständniserklärung.

Hinweis:

Eine wirksame Bevollmächtigung meinerseits tritt erst in Kraft, wenn ich die von Ihnen unterzeichnete Originalvollmacht in den meinem Büro vorliegen habe. Ein zu faxen oder per E-Mailaanhang zugesendete Vollmacht reicht leider
nicht für eine wirksame Bevollmächtigung aus.


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